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BAföG
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt Schüler und Studenten finanziell, um unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation Abiturienten, die ihre Hochschulreife nachholen.
Voraussetzungen
Ausbildung
Nach § 2 Absatz 1 BAföG werden Ausbildungen an Abendgymnasien, Kollegs und Fernunterrichtslehrgänge gefördert. Die Ausbildung muss die volle Arbeitskraft beanspruchen (§2 Absatz 5).
Alter
im 2. Bildungsweg müssen Antragsteller unter 45 Jahre alt sein.
Staatsangehörigkeit
Deutsche und bestimmte Ausländer (EU-Bürger, Inhaber einer Niederlassungserlaubnis oder anerkannte Flüchtlinge) können BAföG erhalten.
Eignung
Keine besondere Begabung erforderlich; die geforderten Leistungen müssen in der üblichen Zeit erbracht werden.
Elternabhängiges und elternunabhängiges BAföG
Elternabhängig
Die Förderung hängt vom Einkommen der Eltern ab. Es gibt Freibeträge, die überschrittene Differenz wird auf den Förderungsbetrag angerechnet.
Elternunabhängig
Für den 2. Bildungsweg nach § 11 Abs. 3 Satz 1 BAföG (Abendgymnasium, Kolleg oder Fernabitur ab 21 Jahren).
Bild: vkk/M. Ajdini