Finanzierung

Sie befin­den sich hier:

BAföG 

BAföG (Bun­des­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz) unter­stützt Schü­ler und Stu­den­ten finan­zi­ell, um unab­hän­gig von ihrer sozia­len und wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on Abitu­ri­en­ten, die ihre Hoch­schul­rei­fe nachholen.

Voraussetzungen

Ausbildung

Nach § 2 Absatz 1 BAföG wer­den Aus­bil­dun­gen an Abend­gym­na­si­en, Kol­legs und Fern­un­ter­richts­lehr­gän­ge geför­dert. Die Aus­bil­dung muss die vol­le Arbeits­kraft bean­spru­chen (§2 Absatz 5).

Alter

im 2. Bil­dungs­weg müs­sen Antrag­stel­ler unter 45 Jah­re alt sein.

Staatsangehörigkeit

Deut­sche und bestimm­te Aus­län­der (EU-Bürger, Inha­ber einer Nie­der­las­sungs­er­laub­nis oder aner­kann­te Flücht­lin­ge) kön­nen BAföG erhalten.

Eignung

Kei­ne beson­de­re Bega­bung erfor­der­lich; die gefor­der­ten Leis­tun­gen müs­sen in der übli­chen Zeit erbracht werden.

Elternabhängiges und elternunabhängiges BAföG

Elternabhängig

Die För­de­rung hängt vom Ein­kom­men der Eltern ab. Es gibt Frei­be­trä­ge, die über­schrit­te­ne Dif­fe­renz wird auf den För­de­rungs­be­trag angerechnet.

Elternunabhängig

Für den 2. Bil­dungs­weg nach § 11 Abs. 3 Satz 1 BAföG (Abend­gym­na­si­um, Kol­leg oder Fern­abitur ab 21 Jahren).

Bild: vkk/M. Ajdini